s. Leistungsverzeichnis
Siehe Vergabeunterlagen
Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der Mitteilung.
a) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de, Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung und können dort kostenlos heruntergeladen werden. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich, falls nicht schon vorhanden. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen.b) Die Einreichung der Angebote elektronisch in Textform erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland.c) Die Stadt Remscheid übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in anderen Ausschreibungsblättern oder auf anderen Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden.d) Auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Remscheid www.remscheid.de wird hingewiesen.e) Die Sprache ist Deutsch; dies gilt für den kompletten schriftlichen und mündlichen Geschäftsverkehr.f) Es gelten die Vergabeunterlagen. Bedingungen des Anbieters werden ausdrücklich ausgeschlossen.g) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.h) Sollten im Rahmen der Angebotserstellung Fragen auftreten, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können diese Fragen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Rheinland gestellt werden. Weiterhin haben die Bewerber / Bieter die Stadt Remscheid auf evtl. bestehende Widersprüche in den Unterlagen unverzüglich aufmerksam zu machen. Im Interesse des Bieters sollten auftretende Fragen unverzüglich gestellt werden, damit ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Hinweise und Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass alle Bewerber / Bieter die Antwort unter anonymisierter Wiedergabe des Hinweises/ der Fragestellung bereitgestellt bekommen; die Bewerber / Bieter haben dies zu beachten, soweit Hinweise oder Fragestellungen Rückschlüsse auf ihr Konzept oder sonstige Inhalte ihres Angebotes enthalten können. Die Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen.i) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der Mitteilung.j) Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 17.02.2025 10:00 Uhr
fehlende Unterlagen werden im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung nachgefordert, solange das Angebot zum engeren Kreis der Bestangebote zählt.
siehe Formular 521 EU
Angaben und Nachweis über eine Haftpflichtversicherung bzw. gleichwertiger Nachweis (nicht älter als sechs Monate am Einreichungs-/Submissionstermin). Für den Nachweis ist eine Kopie oder maschinell erstellte Bestätigung ohne Unterschrift ausreichend. Die Haftpflichtversicherung muss Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Die Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall ist anzugeben. Alternativ kann eine Bürgschaft eingereicht werden.
a) Über das Vermögen des Bewerbers ist kein Insolvenzverfahren (oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren) eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist nicht beantragt und ein solcher Antrag ist auch nicht mangels Masse abgelehnt worden.b) Der Bewerber befindet sich nicht in Liquidation.c) Der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.d) Ausdrückliche Erklärung des Bieters in seinem Angebot, keine schwere Verfehlung begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.e) Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot dem Auftraggeber zu übergeben:- ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt, mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.f) Der Bieter hat in seinem Angebot unter Bezugnahme auf die Leistungspositionen der Leistungsbeschreibung Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer vergeben will und diese zu benennen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist deren Erklärung sowie eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen.
Für die Eigenerklärungen (1a bis 1f) sind entsprechende Vordrucke den Vergabeunterlagen beigefügt und mit dem Angebot abzugeben.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
keine