Durch den Fachbereich Immobilienmanagement Neubau der Stadt Erkrath und durch das Amt 23 für Hoch- und Tiefbau des Kreises Mettmann wird im Stadtteil Hochdahl gemeinsam der Neubau zweier Schulen samt weiterer Gebäude und den dazugehörigen Außenflächen für den Schul- und Quartiersbedarf geplant. Das Bauprojekt besteht aus einer dreizügigen Grundschule (zwei Gebäuden GS 1, GS 2), einem Gemeinschaftshaus (GH), einer Förderschule (zwei Gebäude FZ 1 und FZ 2), einer Zweifachsporthalle, Verbindungsgänge (VG1-4) sowie den dazugehörigen Schulhöfen, Stellplätzen und einem Außenbereich (Campuspfad), der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen wird.
Diese Ausschreibung "Innenputz" bezieht sich auf die Gebäude FZ1 und FZ2.
Die Leistung umfasst das Aufbringen und Bearbeiten von Innenputz an Wänden und Decken. Im Rahmen dieser Maßnahme werden unter anderem folgende Arbeiten grob beschrieben:
- Mineralputz auf Wänden, 1-lagig, Q2 geglättet: ca. 900,00 m2- Gipsputz auf Wänden, 1-lagig, Q2 geglättet: ca. 460,00 m2 - Kalkzementputz auf Wänden, 1-lagig: ca. 50m2- Spachtelung Decken- und Treppenlaufuntersichten, Q2 geglättet: ca. 220,00 m2- Mineralputz auf Leibungen, 1-lagig, Q2 geglättet: ca. 130,00 lfm - Gipsputz auf Leibungen, 1-lagig, Q2 geglättet: ca. 30,00lfm- Kalkzementputz auf Leibungen, 1-lagig: ca. 20,00 lfm- Eckschutzprofile aus verzinktem Stahlblech: ca. 1.300 lfm- Putzabschlussprofile, gerade, aus verzinktem Stahlblech: ca. 850lfm
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotsabgabe in Form eines elektronischen Angebotes zu erfolgen hat. Hierfür steht das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung.
keine
sofern vorliegend , führt dies zum Ausschluss
-Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für mit der zuvergebenden Leistung vergleichbare Leistungen, unter Einschluss des Anteils der bei gemeinsam mit anderen Unternehmenausgeführten Aufträgen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Nachweis einer entsprechenden aktuellen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mind. 2 Mio. EUR für Sachschaden/5Mio. EUR für Personenschäden pro Schadensfall) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): alternativ: Nachweisdes Versicherungsgebers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall an diese Summen angepasst werden können
Zertifikate: Mitglied in Handwerkskammer bzw. HandelsregisterQualifikation der Arbeitskräfte / Aufgliederung der Arbeitskräfte
siehe BVB Vordruck 214