Lieferung von vollelektrischen Nutzfahrzeugen für die Stadt Hürth
Lieferung von vollelektrischen Nutzfahrzeugen Los 1: 3x kleiner KastenwagenLos 2: 3x großer KastenwagenLos 3: 1x Pritsche
Die Lieferung der Fahrzeuge muss spätestens bis zum 31.07.2025 erfolgt sein.
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern ausschließlich über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen.2. Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Als elektronisches Mittel für die Angebotsabgabe im Sinne des § 10 VgV ist ausschließlich das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland zu nutzen. Die Nutzung einer (fortgeschritten oder qualifizierten) elektronischen Signatur ist nicht notwendig.3. Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.4. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.5. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bieter kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.6. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bieters sowie aller betroffenen Bietergemeinschaften.7. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Sofern Erklärungen oder Nachweise nachgefordert werden müssen, sind diese innerhalb von sechs Kalendertagen ab Aufforderung einzureichen.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglieder der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:1. Eigenerklärung zur Eignung II (EU) mit folgenden Angaben:- Angaben zum Jahresumsatz sowie dem Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages bezogen auf die Geschäftsjahre 2022 bis 2024 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)- Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter, geeigneter Höhe (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglieder der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen2. Eigenerklärung zur Eignung I (EU) mit folgenden Angaben:- ggf. Angaben zur Präqualifizierung- Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister (§ 44 VgV)- wirtschaftliche Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§§ 6 Abs. 2 und 73 Abs. 3 VgV)Die Eigenerklärungen sind zwingend unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblätter abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jeder Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:1. Eigenerklärung zur Eignung III (EU) mit folgenden Angaben:- Benennung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten:Auftraggeber, Auftragswert (netto), Beschreibung der Kooperationsangebote
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichen dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu machen.Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B.
Selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
1. Die Durchführung der Leistungen soll gemäß § 73 Absatz 3 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen vergeben werden.2. Aufgrund der Regelungen des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 besteht u.U. ein Zuschlagsverbot an Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Der Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht von diesen Regelungen erfasst ist, ist durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU zu erbringen. Eine Zuschlagserteilung ohne Vorlage dieser Eigenerklärung ist ausgeschlossen.3. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW (TVgG NRW) über die Tariftreue/Mindestentlohnung zur berücksichtigen. Auf die entsprechenden Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW wird verwiesen.
Lieferung von drei kleinen Kastenwägen
Lieferungen von drei großen Kastenwägen
Lieferung von einer Pritsche