Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jeder Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung III (EU) mit folgenden Angaben:
- Benennung von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Lieferaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Lieferzeitraum, Auftragswert, Anzahl der belieferten Schulen. Den Angaben ist zwingend eine Referenzbescheinigung beizufügen.
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichen dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu machen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mindestanforderung an die Referenzen:
a.) Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz zu benennen und zu beschreiben.
b.) Die Referenz muss im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 erbracht worden sein.
c.) Der Auftragswert der Referenz muss mindestens 70.000 Euro netto betragen.
d.) Es müssen mindestens 3 Schulen mit Schulbüchern beliefert worden sein.
e.) Die Überprüfung der Referenz muss insgesamt zu einem positiven Gesamteindruck führen; eine negative Referenz führt zum Ausschluss.