Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
https://www.bonn.de/medien-global/referat-vergabedienste/VVB-124-Eigenerklaerung-zur-Eignung-07-2019.pdf
Einzureichende Unterlagen:
- Eignung 124 (VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung" verwenden.
Eignungskriterien sind der beigefügten Anlage "Mindestkriterien Anlage zum Formblatt 124" zu entnehmen.
Unter anderem sind folgende Nachweise zu liefern:
A) Eignungskriterien:
- Zulassung nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnungfür Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen,Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten
- Umsätze in der Schadstoffsanierung im Kalenderjahr 2024; mindestens 2.000.000 EUR (brutto)
B) einzusetzendes Baupersonal 1x Bauleiter 1x stellv. Bauleiter:
- Name, Vorname
- Qualifikation (Hochschulabschluss ) Berufserfahrung in Jahren (nach Abschluss des Studiums / bzw. der Abschlussprüfung), Bachlor, Master, Dipl.-Ing
- Sachkundenachweis TRGS 519, TRGS 524
- Projekterfahrung (als Bauleiter oder stellllvertretender Bauleiter) drei Jahre in Projekten mit Projektsumme von insgesamt 1 Mio EURProjekt mit Mindestbausumme von > 0,5 Mio EUR
C) Personal:
- Mindestens fünf fest angestellte Mitarbeiter mit Sachkundenachweis TGRS 519
- Mindestens eine bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Mindestens ein bestellter Betriebsarzt oder arbeitsmedizinischer Dienst
- Mindestens fünf fest angestellte und ausgebildete Ersthelfer
- Mindestens 10 Mitarbeiter mit arbeitsmedizinischer Voruntersuchung G 1.2, G 26
D) Referenzen:
- 3 Referenzen: vergleichbare Schadstoff-, Entkernungs- und Abbrucharbeiten mit fachgerechter Entfernung von PCB-belasteten Fugenmassen sowie dem Abbruch von KMF- und Asbestprodukten
- Abschluss der Leistung im Zeitraum 01/2022 bis 12/2024
- Bausumme der Referenzleitungen von mindestens 600.000 EUR brutto
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen 236 (VOB-EU) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 236 - Verplichtungserklaerung anderer Unternehmen" verwenden.
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 235 (VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen" verwenden.