TV-Inspektion zur Vervollständigung der Selbstüberwachungsverordnung von drei Ortsteilen im Bonner Stadtgebiet
Auf Grundlage der SüwVO Abwasser NRW besteht die rechtliche Notwendigkeit, den Zustand des städtischen Kanalnetzes alle 15 Jahre vollumfänglich zu erfassen. Dies geschieht bei allen Kanälen entweder durch eine TV-Inspektion oder durch Begehungen des städtischen Kanalnetzes mit eigenem Personal.
Durch den späteren Abschluss der Zweitbefahrung befinden wir uns im Rückstand mit den turnusmäßigen Befahrungen. Um die Differenz aufzuholen und Sonderbefahrungen zu gewährleisten, werden drei Stadtgebiete extern vergeben.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
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Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Keine
Einzureichende Unterlagen: - Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. EUR), oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschließen und nachzuweisen.
Einzureichende Unterlagen: - Angebotsschreiben 213 bzw. 324 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung" oder "324 - Angebotsschreiben" verwenden.- Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung" oder "VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft" verwenden.
Einzureichende Unterlagen: - Ausschlussgründe 521 (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "521" - Eigenerklaerung Ausschlussgruende" verwenden.
Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Eignungsleihe 534a (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument "534a - Erklaerung Eignungsleihe".- Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungserklärung 534b (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument "534b - Erklaerung Eignungsleihe_Haftungserklaerung" verwenden.- Referenzen (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers- Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens- Technische Ausstattung und Geräte (VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.- Unterauftragnehmer Nachweis 533b (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument " 533b - Nachweis Unterauftragnehmer".- Unteraufträge 533a (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.Bitte verwenden Sie das Dokument "533a - Informationen zu Unterauftraegen bei Angebotsabgabe".- RAL-Gütezeichen Kanalbau 961 oder gleichwertig (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Anforderung der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebene Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 (*) für die folgenden Beurteilungsgruppen sind zu erfüllen:
R bei Reinigungsarbeiten I bei den Inspektionsarbeiten
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderung und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderten(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderung durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmung RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 "Erstprüfung" für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) Nachweis und eine Verpflichtung vorgelegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige "Eigenüberwaschung" entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
- "DACH-KI-Kurs: Europa-Norm EN 13508-2" der DWA oder gleichwertiger Kurs (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Operator muss den "DACH-KI-Kurs: Europa-Norm EN 13508-2" der DWA oder gleichwertigem Kurs absolviert haben und mindestens 1 Jahr als Operator tätig gewesen sein. Evtl. Referenzen des eingesetzten Operators können für 1 Jahr rückwirkend angefordert werden.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter