Lieferung von zwei Tanklöschfahrzeugen Waldbrand TLF-W plus Beladung für die Feuerwehr der Bundesstadt Bonn in zwei Losen
Die Fahrzeuge entsprechen dem neusten Stand der Technik sowie den Vorgaben der DIN 14530-22, DIN SPEC 14502-1, E DIN 14502-2:2022-10, DIN 14502-3, DIN EN 1846-1, E-DIN 1846-2, DIN EN 1846-3 sowie ECE R 29-3.Neben dem vordefinierten Verwendungszweck "Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung" dienen die Fahrzeuge im alltäglichen Einsatz der BF Bonn dem Transport des Sicherheitstrupps, sodass die Beladung in Bezug auf diese Tätigkeit geringfügig angepasst wurde.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
mindestens Abgasnorm Euro VId oder höher
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Keine
§ 124 GWB
§ 123 GWB
§ 122 GWB
Einzureichende Unterlagen: - Angebotsschreiben 213 bzw. 324 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung" oder "324 - Angebotsschreiben" verwenden.- Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung" oder "VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft" verwenden.- Bieterangabenverzeichnis (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "Bieterangabenverzeichnis" verwenden.- Eigenerklärung Informationen zum Bieter CSX 59 (VgV, VOB (EU)) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter" verwenden.
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Einzureichende Unterlagen: - Beklebung Fahrzeuge durch externe Anbieter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Wird die Beklebung der Fahrzeuge durch einen externen Anbieter ausgeführt, so ist die Fachlichkeit in Bezug auf Beklebung von Feuerwehrfahrzeugen mittels einer Referenzliste nachzuweisen. - Bestätigung des Fahrzeugherstellers über Verwendbarkeit Fahrgestell mit Aufbau (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Fahrgestellhersteller hat mit Angebotsangabe zu bestätigen (Anbaubestätigung), dass der Aufbau des Aufbauherstellers im Hinblick auf die Verwendbarkeit mit dem Fahrgestell überprüft wurde und den Aufbaurichtlinien entspricht. (siehe Leistungsbeschreibung 1.17.4)- Informationen über die Bauweise, die Funktion des thermischen Selbstschutzes, technische Daten, Funktion und Beschaffenheit des jeweiligen Gerätes / Fahrzeuges (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Aus dem Angebot müssen Bauweise, die Funktion des thermischen Selbstschutzes, technische Daten, Funktion und Beschaffenheit desjeweiligen Gerätes / Fahrzeuges eindeutig hervorgehen (Prospekte sollen ggf. um die geforderten Daten ergänzt werden). (siehe Leistungsbeschreibung 1.17.10)
Einzureichende Unterlagen: - Ausschlussgründe 521 (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "521" - Eigenerklaerung Ausschlussgruende" verwenden.- Sanktionspaket 523 (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" verwenden.
Einzureichende Unterlagen: - Erklärung zur Eignungsleihe 534a (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument "534a - Erklaerung Eignungsleihe".- Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungserklärung 534b (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument "534b - Erklaerung Eignungsleihe_Haftungserklaerung" verwenden.- Unterauftragnehmer Nachweis 533b (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument " 533b - Nachweis Unterauftragnehmer".- Unteraufträge 533a (UVgO, VgV) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.Bitte verwenden Sie das Dokument "533a - Informationen zu Unterauftraegen bei Angebotsabgabe".
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Weiter zu Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Einzureichende Unterlagen:- Nachweis Energiebilanz nach Empfehlung des DIN-Normenausschusses (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine aussagefähige vorläufige Energiebilanz vorzulegen, welche die folgenden Betriebszustände bilanziert:a) Stand in der Fahrzeughalle mit abgestelltem Fahrzeugmotor, Fahrzeug wird eingespeist, die im Fahrzeug montierten Ladestationen werden versorgt.b) Stand an der Einsatzstelle mit laufendem Fahrzeugmotor (Parallelbetrieb Lichtmaschine/Batterie), alle in Frage kommenden Verbraucher (fahrgestell- und aufbauseitig) sind eingeschaltet. (siehe Leistungsbeschreibung 1.17.14)
- Nachweis Gewichtsbilanz für das angebotene Fahrgestell (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit Angebotsabgabe ist eine vorläufige Gewichtsbilanz zu erstellen und abzugeben. (Siehe Leistungsbeschreibung 1.17.15)
Die Fahrzeuge entsprechen dem neusten Stand der Technik sowie den Vorgaben der DIN 14530-22, DIN SPEC 14502-1, E DIN 14502-2:2022-10, DIN 14502-3, DIN EN 1846-1, E-DIN 1846-2, DIN EN 1846-3 sowie ECE R 29-3.
Beladung der Tanklöschfahrzeugen Waldbrand