Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben vorzulegen:
1. Angaben zu den erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Planungsleistungen der in der Bekanntmachung beschriebenen Art) mit konkreter Beschreibung der beauftragten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI und Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/in einer Arbeitsgemeinschaft oder als/durch Nachunternehmer ausgeführt wurden), zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten;
2. Angabe der in den letzten drei Kalenderjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich sowie aktuell festen Beschäftigten inklusive Geschäftsführung/Büroinhaber untergliedert in Tragwerksplaner/Statiker/ Bauingenieure und sonstige Beschäftigten.
Mindestanforderung:
zu 1)
1) Der Bieter muss über mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Tragwerksplanung verfügen, die jeweils sämtliche folgende Anforderung erfüllen:
a) Referenz über Leistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung (Umbau/Instandsetzung/Modernisierung) eines Hochbaus,
b) der Bieter dort zumindest die Leistungsphasen 2 bis 6 im Sinne der Anlage 14 der HOAI i.V.m. § 51 HOAI vollständig erbracht hat (Leistungsphase 6 wurde nach 12/2020 abgeschlossen),
c) die Baukosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) bei mind. 800.000 Euro (netto) lagen und
d) die Planungsleistungen mind. mit Honorarzone III eingestuft wurden.
2) Der Bieter muss über mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Tragwerksplanung verfügen, die jeweils sämtliche folgende Anforderung erfüllen:
a) Referenz über Leistungen der Tragwerksplanung für de Neubau/Erweiterung eines Hochbaus,
b) der Bieter dort zumindest die Leistungsphasen 2 bis 6 im Sinne der Anlage 14 der HOAI i.V.m. § 51 HOAI vollständig erbracht hat (Leistungsphase 6 wurde nach 12/2020 abgeschlossen),
c) die Baukosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) bei mind. 1.500.000 Euro (netto) lagen und
e) die Planungsleistungen mind. mit Honorarzone III eingestuft wurden.
Die Referenzen unter Ziff. 2) können auch mit den Referenzen unter Ziff. 1) mitabgedeckt werden.
Es müssen mind. zwei Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB sein.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.
zu 2):
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen muss/müssen aktuell über mind. 3 festangestellte Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführer/Büroinhaber) und davon mind. zwei festangestellte Tragwerksplaner/Statiker/Bauingenieure verfügen.
Angebotswertung
Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach den folgenden Kriterien:
1. Vergleichshonorar (Gewichtung: 60 %)
Es erfolgt die Bewertung des gem. Ziff. 4.1 gebildeten fiktiven Vergleichshonorars (inkl. Auf- und Abschläge/Nebenkosten/ Stundensätze) nach der linearen Interpolation, ausgehend vom niedrigsten Angebotsvergleichspreis, Spanne: 100 %, d.h. das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl (10 Punkte); die übrigen Angebote werden entsprechend des Abstands prozentual niedriger bepunktet.
Dies entspricht folgender Formel:
Punktzahl = 10 * (2*niedrigster Preis - angebotener Preis) / (niedrigster Preis).
Die Punktzahl wird auf eine Zahl hinter dem Komma kaufmännisch auf- oder abgerundet.
2. Herangehensweise Aufgabenstellung (Gewichtung: 40 %)
Die Bepunktung der Herangehensweise an die Aufgabenstellung gem. Ziff. 4.1 erfolgt nach der folgenden Punkteskala:
10 Punkte = sehr gut/ aus Sicht des Auftraggebers optimal
8 Punkte = gut/ durchweg überzeugend
6 Punkte = befriedigend/ den durchschnittlichen Erwartungen entsprechend, aber kaum Projektbezug
4 Punkte = ausreichend/ lückenhaft, den Erwartungen zwar noch entsprechend, aber kein konkreter Projektbezug
2 Punkte = mangelhaft/ im Ganzen unzureichend, an erheblichen
Lücken leidend
0 Punkte = gänzlich ungeeignet
Die Punktzahlen in den Kriterien Vergleichshonorar und Herangehensweise Aufgabenstellung werden mit dem Prozentsatz der Gewichtung multipliziert und die einzelnen Produkte addiert. Die gewichteten Punktzahlen werden je Kriterium kaufmännisch auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl gilt als derjenige Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat und dementsprechend den Zuschlag erhalten bzw. mit den in Rede stehenden Leistungen beauftragt werden soll.