Nachweis über früher ausgeführte Leistungen/Referenznachweise, Angaben zu technischen Fachkräften und Nachunternehmererklärung
1. Bauvorlageberechtigung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Bauvorlageberechtigung des Bieters für das
Land NRW. Juristische Personen sind als Bieter zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Mindestbedingung: Bestehen der Bauvorlageberechtigung
2. Ausgeführte Planungsleistungen aus dem Bereich Generalplanung
Eigenerklärung über ausgeführte vergleichbare Generalplanerleistungen ("Generalplaner-Referenz").
Mindestbedingung:
1. Vorliegen von mindestens 3 Generalplaner-Referenzen
2. Vorliegen von mindestens einer (1) Generalplaner-Referenz, die für einen öffentlichen
Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB erbracht wurde.
Eine Generalplaner-Referenz muss folgende Anforderungen kumulativ erfüllen:
a) Die Generalplanerleistung ist vergleichbar, wenn es sich um die Ausführung von
Generalplanerleistungen handelt, bei denen der Referenzauftragnehmer die Objektplanung erbracht und als Generalplaner die folgenden Planungsleistungen koordiniert und zu einer einheitlichen Planungsleistung zusammengeführt hat, auch
wenn die folgenden Leistungen von Dritten ausgeführt worden sind: Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausstattung mit mindestens 5 aus den Anlagengruppen Nr. 1 bis 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI.
b) Die Generalplanerleistungen müssen mindestens die wesentlichen Planungsleistungen für die Leistungsphasen 2 bis 8 der Objektplanung gemäß § 34 Abs. 3
HOAI umfassen.
c) Die Generalplanerleistungen müssen in den letzten 7 Jahre vor Ablauf der Frist für
den Teilnahmeantrag ausgeführt worden sein, d.h. die letzte erbrachte Planungsleistung (mit Ausnahme der Leistungsphase 9 der HOAI) muss innerhalb dieses
Zeitraums erbracht worden sein.
d) Die Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 müssen mindestens
4 Mio. EUR betragen haben.
3. Ausgeführte Planungsleistungen im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung
Eigenerklärung über ausgeführte vergleichbare Planungsleistungen im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung ("TGA-Planungsreferenz")
Mindestbedingung: Vorliegen von mindestens 2 TGA-Planungsreferenzen
Eine TGA-Planungsreferenz muss folgende Anforderungen kumulativ erfüllen:
a) Der Referenzauftragnehmer muss die sich aus der HOAI ergebenden wesentlichen Planungsleistungen im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung, wie
nachfolgend angegeben, ausgeführt haben. Der Bieter bzw. Referenzinhaber (bei
Eignungsleihe o.ä.) muss die Planungsleistungen im eigenen Betrieb ausgeführt
haben. Es reicht nicht aus, dass er die Leistung durch Nachunternehmer oder in
sonstiger Konstellation durch Dritte hat ausführen lassen.
b) Die Planungsleistungen müssen sich auf die folgenden Anlagengruppen nach §
53 HOAI beziehen: Nr. 1 bis 5 und 7 bis 8
c) Die Planungsleistungen müssen sich mindestens den Leistungsphasen 2 bis 5 der
HOAI beziehen.
d) Die Planungsleistungen müssen in den letzten 7 Jahren vor Ablauf der Frist für
den Teilnahmeantrag ausgeführt worden sein, d.h. die letzte erbrachte Planungsleistung (mit Ausnahme der Leistungsphase 9 der HOAI) muss innerhalb dieses
Zeitraums erbracht worden sein.
f) Die Planungsleistungen müssen sich auch auf die Planungsleistungen für die
Schwimmbadtechnik für ein Schwimmbad mit einer Wasserfläche von mindestens
500 m2 beziehen.
Hinweis: Die verschiedenen Anlagengruppen können sowohl durch eine TGA-Planungsreferenz als auch durch getrennte TGA-Planungsreferenzen nachgewiesen werden.
4. Ausgeführte Planungsleistungen im Bereich Energieeffizienz
Eigenerklärung über ausgeführte vergleichbare Planungsleistungen im Bereich regenerative Energiesysteme ("Energieeffizienz-Planungsreferenz");
Mindestbedingung: Vorliegen von mindestens 1 Energieeffizienz-Planungsreferenzen
Eine Energieeffizienz-Planungsreferenzen muss folgende Anforderungen kumulativ erfüllen:
a) Der Referenzauftragnehmer muss Planungsleistungen für regenerative Energiesysteme mit dem Ziel einer guten Energieeffizienz: erbracht haben.
b) Die Planungsleistungen müssen in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für
den Teilnahmeantrag ausgeführt worden sein, d.h. die letzte erbrachte Planungsleistung muss innerhalb dieses Zeitraums erbracht worden sein.
5. Angaben zu technischen Fachkräften
Angabe der Anzahl in den letzten drei Kalenderjahren (2022, 2023, 2024) festangestellten Architekten und Ingenieuren sowie Partner / Geschäftsführer, welche über einen
akademischen Abschluss in den Fachrichtungen Architektur/Bauingenieurwesen (Dipl.-
Ing. / M.A. / M.Sc. / B.A. / B.Sc. / o. vgl.) verfügen.
6. Nachunternehmer-Erklärung
Erklärung des Bewerbers dazu, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt.
Die Namen etwaiger Nachunternehmer müssen nicht angegeben werden, es sei denn, es wird von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch gemacht.
Einzureichende Unterlagen:
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte verwenden Sie das Dokument "Melbbad - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe(8551420.1)".
- Eignung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "Melbbad_Formblatt Eignung 5.4.25(8595294.1)" verwenden.
- Eignungsleihe Unteraufträge (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "Melbbad- Formblatt Eignungsleihe_Unterauftrag(8551402.1)" verwenden.