Bundesstadt Bonn - Rahmenvereinbarung OGS-Ausbau - Bauphysik
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.02.2025
06.03.2025 10:00 Uhr
06.03.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
05314-31001-65
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111
Bonn
Deutschland
DEA22
referatvergabedienste@bonn.de
+49 228772600

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
05314-31001-65
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111
Bonn
Deutschland
DEA22
referatvergabedienste@bonn.de
+49 228772600
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-147-3116
+49 221-147-2889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-147-3116
+49 221-147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu vier Büros/Bürogemeinschaften für die Bauphysik

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Städtische Gebäudemanagement der Stadt Bonn (SGB) ist als Auftraggeber (AG) für die Planung, Errichtung und den Betrieb von kommunalen Gebäude und Liegenschaften der Stadt Bonn verantwortlich.
In diesem Zusammenhang verfolgt das SGB ein ambitioniertes Schulbauproramm, das verschiedenste Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an bestehenden sowie neuen Schulstandorten beinhaltet.
Im Rahmen dessen beabsichtigt das SGB Rahmenvereinbarungen für Planungsleistungen abzuschließen.
Das städtischen Gebäudemanagement (SGB) der Bundesstaat Bonn hat ein sog. Maßnahmenpaket 1 gebildet, welches den OGS-Ausbau an folgenden Grundschulen beinhaltet:

- Till-Eulenspiegel-Schule
- Paul-Gerhard-Schule
- Mathias-Claudius-Schule
- Marktschule
- Kettlerschule
- Ennertschule
- Bodelschwinghschule

Derzeit werden für die einzelnen Grundschulen Machbarkeitsstudien erstellt, zur Bestimmung des konkreten Bedarfs.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu vier Büros/Bürogemeinschaften, welche die Leistungen der Bauphysik für die erforderlichen Erweiterungs-, Neu- sowie Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem OGS-Ausbau erbringen sollen. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Grundschulen im Maßnahmenparket 1. Das Maßnahmenpaket 1 kann um bis zu fünf weitere Grundschulen erweitert werden. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung sämtlicher Schulen. Die Bundesstadt Bonn behält sich zudem vor, die Planungsleistungen für einzelne Schulen auch anderweitig zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung soll mit bis zu vier Büros/Bürogemeinschaften geschlossen werden. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt mittels Miniwettbewerb. Die näheren Modalitäten zur Beauftragung der Einzelaufträge regelt die Rahmenvereinbarung. Der Rahmenvereinbarungspartner ist beim Einzelabruf an die in diesem Verfahren getroffenen Modalitäten in der Rahmenvereinbarung gebunden

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bundesstadt Bonn
Berliner Platz 2
53111
Bonn
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Freiberufler

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

4
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDYTRBV9PSS

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.

Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.

Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/

Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Keine

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben vorzulegen:

1. Angaben zum Umsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Leistungen der Bauphysik, getrennt nach Jahren (Vordruck 4).

2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens 2.000.000 EUR für Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Mindestanforderung:

zu 1) Der Netto-Umsatz mit Leistungen der Bauphysik des Bieters/ sämtlicher Mitglieder einer Bietergemeinschaft in der Summe muss im Zeitraum der letzten drei Geschäftsjahre jeweils mindestens 350.000 EUR, netto pro Jahr betragen haben.
zu 2) Vorlage des Nachweises Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens 2.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden sowie Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

2.4 Beteiligungskonstellationen

Es steht jedem Wirtschaftsteilnehmer frei, in welcher Konstellation (Einzelbieter, mit / ohne Nachunternehmen, Bietergemeinschaft, etc.) er sich beteiligen möchte. Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Angebotsfrist ist nicht möglich.

2.4.1 Angebote von Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder rechtmäßig ist bzw. den Wettbewerb nicht unzulässig einschränkt. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

- in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,

- dass dieser bevollmächtigte Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle
Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,

- dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.

Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Bietergemeinschaft aufzufordern, die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.

Der Auftraggeber stellt einen Vordruck zur Verfügung.

2.4.2 Einbindung von Nachunternehmer

Der geplante Einsatz von Nachunternehmen ist im Angebot mitzuteilen.

a)
Beabsichtigt der Bieter-/ die Bietergemeinschaft im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmen und möchte er / sie sich zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit d.h. zur Erfüllung der Auftragsbekanntmachung festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung auf die Leistungsfähigkeit dieser Nachunternehmen berufen, so hat er / sie bereits im Angebot

- anzugeben, welche Leistungsbereiche in welchem Umfang von diesen Nachunternehmen im Auftragsfall übernommen werden sollen;
- die vorgesehenen Nachunternehmen zu benennen;
- für diese die Unterlagen / Erklärungen in dem unter Ziffer 4.1 genannten Umfang vorzulegen;
- die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmen über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bieters / der Bietergemeinschaft die erklärten Nachunternehmerleistungen als Nachunternehmen zu erbringen, vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).

b)
Andere Nachunternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit sich der Bieter / die Bietergemeinschaft nicht beruft, müssen mit dem Angebot noch nicht benannt werden. Es genügt, mit dem Angebot anzugeben, welche Teilleistungen im Auftragsfall durch Nachunternehmen erbracht werden sollen.

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft auf Verlangen des Auftraggebers den Namen und die Anschrift des Nachunternehmens innerhalb einer angemessenen Frist zu benennen sowie für diesen die unter Ziff. 4 genannten Nachweise / Erklärungen vorzulegen.

Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Informationen zum Bieter CSX 59 (VgV, VOB (EU)) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter" verwenden.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:

1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil (Vordruck 1);
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern (Vordruck 2);
3. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Vordruck 3)

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben vorzulegen:

1. Angaben zu den erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Planungsleistungen der in der Bekanntmachung beschriebenen Art) mit konkreter Beschreibung der beauftragten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI und Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/in einer Arbeitsgemeinschaft oder als/durch Nachunternehmer ausgeführt wurden), zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten;

2. Angabe der in den letzten drei Kalenderjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich sowie aktuell festen Beschäftigten inklusive Geschäftsführung/Büroinhaber untergliedert in Ingenieure im Bereich Bauphysik und sonstige Beschäftigten.

Mindestanforderung:
zu 1)
1) Der Bieter muss über mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Planung der Bauphysik gemäß Anlage 1 HOAI verfügen, die jeweils sämtliche folgende Anforderung erfüllen:

a) Referenz über Leistungen der Bauphysik für die Sanierung eines Hochbaus,
b) der Bieter dort zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 im Sinne von Ziffer 1.2 der Anlage 1 der HOAI für die Bereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) sowie Raumakustik erbracht hat,
c) die Leistungsphase 5 im Zeitraum seit 01/2020 abgeschlossen wurde,
d) die Baukosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) bei mind. 1.000.000 Euro (netto) lagen,
e) das Gebäude in der Honorarzone III eingeordnet war.

2) Der Bieter muss über mindestens zwei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Planung der Bauphysik gemäß Anlage 1 HOAI verfügen, die jeweils sämtliche folgende Anforderung erfüllen a) Referenz über Leistungen der Bauphysik für den Neubau/die Erweiterung eines Hochbaus,
b) der Bieter dort zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 im Sinne von Ziffer 1.2 der Anlage 1 der HOAI für die Bereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) sowie Raumakustik erbracht hat,
c) die Leistungsphase 5 im Zeitraum seit 01/2020 abgeschlossen wurde,
d) die Baukosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) bei mind. 1.000.000 Euro (netto) lagen,
e) das Gebäude in der Honorarzone III eingeordnet war.

Die Referenzen unter Ziff. 2) können auch mit den Referenzen unter Ziff. 1) mitabgedeckt werden.

Es müssen mind. zwei Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB sein.

Des Weiteren muss mindestens eine Referenz für ein Hochbauprojekt im Bereich Schulbau sein.

Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.

zu 2):
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen muss/müssen aktuell über mind. 3 festangestellte Mitarbeiter (inkl. Geschäftsführer/Büroinhaber) und davon mind. zwei festangestellte Ingenieure im Bereich Bauphysik verfügen.

Finanzierung

siehe Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1.) Teilnahmeber. sind in den EWR-/WTO/GPA-Staaten ansässige nat. Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht befugt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als solcher tätig zu werden. Jur. Personen sind als Bewerber zuzulassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach der o.g. Voraussetzung benennen können (§ 75 VgV).
2.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn bei jedem Mitglied die in Ziffer 1.) genannte Anforderung für den jeweiligen Leistungsbereich erfüllt ist.
3.) Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrags anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeber., wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Vorauss. nach Ziffer 1.) und 2.) erfüllen und ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 VgV). Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verb. Erklärung nachzuweisen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung