Bundesstadt Bonn - Rahmenvereinbarung OGS-Ausbau - Freianlagenplanung
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.03.2025
18.03.2025 10:00 Uhr
18.03.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
05314-31001-65
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111
Bonn
Deutschland
DEA22
referatvergabedienste@bonn.de
+49 228772600

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-147-3116
+49 221-147-2889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221-147-3116
+49 221-147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71222000-0
71420000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu vier Rahmenvertragspartner für die Planungsleistungen der Freianlagen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Städtische Gebäudemanagement der Stadt Bonn (SGB) ist als Auftraggeber (AG) für die Planung, Errichtung und den Betrieb von kommunalen Gebäude und Liegenschaften der Stadt Bonn verantwortlich. In diesem Zusammenhang verfolgt das SGB ein ambitioniertes Schulbauproramm, das verschiedenste Sanierungs-, Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an bestehenden sowie neuen Schulstandorten beinhaltet. Im Rahmen dessen beabsichtigt das SGB Rahmenverträge für Planungsleistungen abzuschließen. Das städtischen Gebäudemanagement (SGB) der Bundesstaat Bonn hat ein sog. Maßnahmenpaket 1 gebildet, welches den OGS-Ausbau an folgenden Grundschulen beinhaltet: - Till-Eulenspiegel-Schule - Paul-Gerhard-Schule - Mathias-Claudius-Schule - Marktschule - Kettlerschule - Ennertschule - Bodelschwinghschule Derzeit werden für die einzelnen Grundschulen Machbarkeitsstudien erstellt, zur Bestimmung des konkreten Bedarfs. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu vier Rahmenvertragspartnern, welche die Planungsleistungen der Freianlagen für die erforderlichen Erweiterungs-, Neu- sowie Sanierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem OGS-Ausbau und den damit verbundenen Neu-/Umplanungen einzelner (Teil-) Bereiche auf den Schulhöfen erbringen sollen. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Grundschulen im Maßnahmenparket 1. Das Maßnahmenpaket 1 kann um bis zu fünf weitere Grundschulen erweitert werden. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung sämtlicher Schulen. Die Bundesstadt Bonn behält sich zudem vor, die Planungsleistungen für einzelne Schulen auch anderweitig zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung soll mit bis zu vier Rahmenvertragspartnern geschlossen werden. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt mittels Miniwettbewerb. Die näheren Modalitäten zur Beauftragung der Einzelaufträge regeln die Vergabeunterlagen zur Angebotsphase. Der Rahmenvertragspartner ist beim Einzelabruf an die in diesem Verfahren getroffenen Modalitäten in der Rahmenvereinbarung gebunden (z.B. Honorarparameter).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
53111
Bonn
Deutschland
DEA22

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

4
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXTSYYDYTYVJ04QF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.

Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.

Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/

Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

59
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Keine

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben vorzulegen:

1. Angaben zum Umsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Leistungen der Freianlagenplanung, getrennt nach Jahren (Vordruck 4 - Bestandteil des Angebotsvordrucks).

2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden sowie 1.500.000 EUR Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Mindestanforderung:

zu 1) Der Netto-Umsatz mit Leistungen der Freianlagenplanung des Bieters/ sämtlicher Mitglieder einer Bietergemeinschaft in der Summe muss im Zeitraum der letzten drei Geschäftsjahre jeweils mindestens 400.000 EUR, netto pro Jahr betragen haben.
zu 2) Vorlage des Nachweises Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens 3.000.000 Euro für Personenschäden sowie 1.500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

2.4 Beteiligungskonstellationen (Vordrucke 6, 7 sind Bestandteil des Angebotsvordrucks).

Es steht jedem Wirtschaftsteilnehmer frei, in welcher Konstellation (Einzelbieter, mit / ohne Nachunternehmen, Bietergemeinschaft, etc.) er sich beteiligen möchte. Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften nach Ablauf der Angebotsfrist ist nicht möglich.

2.4.1 Angebote von Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder rechtmäßig ist bzw. den Wettbewerb nicht unzulässig einschränkt. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

- in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,

- dass dieser bevollmächtigte Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle
Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,

- dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.

Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Bietergemeinschaft aufzufordern, die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.

Der Auftraggeber stellt einen Vordruck zur Verfügung.

2.4.2 Einbindung von Nachunternehmer

Der geplante Einsatz von Nachunternehmen ist im Angebot mitzuteilen.

a)
Beabsichtigt der Bieter-/ die Bietergemeinschaft im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmen und möchte er / sie sich zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit d.h. zur Erfüllung der Auftragsbekanntmachung festgelegten Mindestanforderungen an die Eignung auf die Leistungsfähigkeit dieser Nachunternehmen berufen, so hat er / sie bereits im Angebot

- anzugeben, welche Leistungsbereiche in welchem Umfang von diesen Nachunternehmen im Auftragsfall übernommen werden sollen;
- die vorgesehenen Nachunternehmen zu benennen;
- für diese die Unterlagen / Erklärungen in dem unter Ziffer 4.1 genannten Umfang vorzulegen;
- die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Nachunternehmen über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bieters / der Bietergemeinschaft die erklärten Nachunternehmerleistungen als Nachunternehmen zu erbringen, vorzulegen (Vordruck 8, Bestandteil des Angebotsvordrucks).

b)
Andere Nachunternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit sich der Bieter / die Bietergemeinschaft nicht beruft, müssen mit dem Angebot noch nicht benannt werden. Es genügt, mit dem Angebot anzugeben, welche Teilleistungen im Auftragsfall durch Nachunternehmen erbracht werden sollen.

Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft auf Verlangen des Auftraggebers den Namen und die Anschrift des Nachunternehmens innerhalb einer angemessenen Frist zu benennen sowie für diesen die unter Ziff. 4 genannten Nachweise / Erklärungen vorzulegen.

Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Informationen zum Bieter CSX 59 (VgV, VOB (EU)) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter" verwenden.

- Angebotsvordruck Freianlagen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "Angebotsvordruck Freianlagen" verwenden.

- Konzept zur Herangehensweise (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit dem Angebot seinen Prozess zur Herangehensweise an ein beauftragtes Schulhofprojekt darzustellen. Das Vergleichsprojekt sollte sich mindestens in der Bauausführung befinden bzw. bereits abgeschlossen sein. Des Weiteren werden Ausführungen zur Zusammenarbeit mit dem
Objektplaner, weiteren Fachplanern, dem Auftraggeber und sonstigen Dritten erwartet.

- Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung zur Anzahl der Beschäftigten ist im Vordruck 1 enthalten.

- Honorarangebot Freianlagen (10081491.1) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es wird zur Vergleichbarkeit der Honorarangebot folgende fiktives Schulbauprojekt für die Preisberechnung gebildet (Erläuterung Seite 13 des Verfahrensleitfaden).
3-zügige Grundschule
Neugestaltung Schulhof
° Honorarzone III, Mindestsatz
° 1.200 m2
° anrechenbare Kosten KG 500: 720.000 Euro netto.
Bitte machen Sie in dem Vordruck "Preisblatt" eine Angabe zu
folgenden Honorarparameter:
° Umbau- und Modernisierungszuschlag in % auf das Netto Honorar der Grundleistungen.
° pauschaler Zu bzw. Abschlag in % auf das Netto-Honorar, das sich aus dem Honorar für die Grundleistungen zzgl. Umbau- und Modernisierungszuschlag ergibt.
° Nebenkostenpauschale in % auf das Netto-Honorar, das sich aus dem Honorar der Grundleistungen zzgl. Umbau und Modernisierungszuschlag und abzüglich Abschlag/ zzgl. Zuschlag ergibt. Bitte geben Sie zudem Stundensätze für etwaige zusätzliche
Leistungen (Projektleitung / Architekt & Ingenieur / Technischer Zeichner / sonstige Mitarbeiter) an. Die genannten Stundensätze fließen jeweils mit dem im Preisblatt angegebenen Mengengerüst in die Honorarberechnung ein. Auf Basis der angegebenen Preisparameter wird ein fiktives Vergleichshonorar gebildet.

Die tatsächliche Vergütung des AN richtet sich nach dem jeweiligen Einzelabruf. Die mit der Rahmenvereinbarung vereinbarten Parameter werden insoweit als verbindlich festgelegt, dass von ihnen nur zu Gunsten des AG abgewichen werden kann (vgl. Einzelheiten Ziff. 2 und Ziff. 9.1 der Rahmenvereinbarung).

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Mindestanforderungen an die Eignung der Bewerber / Bewerbergemeinschaft ergeben sich aus der europaweiten Bekanntmachung und werden hier lediglich wiederholt:

Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:

1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil; (Vordruck 1 - Bestandteil des Angebotsvordrucks )
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern; (Vordruck 2 - Bestandteil des Angebotsvordrucks )
3. Eigenerklärung zu EU-Russlandsanktionen (Vordruck 3 - Bestandteil des Angebotsvordrucks)

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Angebotsvordrucks folgende Angaben vorzulegen:

1. Angaben zu den erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Planungsleistungen der in der Bekanntmachung beschriebenen Art) mit konkreter Beschreibung der beauftragten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI und Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/in einer Arbeitsgemeinschaft oder als/durch Nachunternehmer ausgeführt wurden), zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten;

2. Angabe der in den letzten drei Kalenderjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich sowie aktuell festangestellten Beschäftigten inklusive Geschäftsführung/Büroinhaber untergliedert Landschaftsarchitekten (Qualifikation: mind. Fachhochschul- oder Hochschulabschluss im Bereich Landschaftsarchitektur oder Landschaftsplaner) und sonstige Beschäftigten.

Mindestanforderung:
zu 1)
Der Bieter muss über mindestens drei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Freianlagenplanung verfügen, die jeweils sämtliche folgende Anforderung erfüllen:

a) Referenz über Planungsleistungen für die Sanierung (Umbau/ Instandsetzung/Modernisierung) oder den Neubau von Freianlagen einer Bildungseinrichtung (Grundschule, weiterführende Schule (mind. Sekundarstufe 1), Schulzentrum, Berufskollege oder Hochschule) oder einer Kindertagesstätte,
b) der Bewerber dort zumindest die Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne der Anlage 11 der HOAI i.V.m. § 39 HOAI erbracht hat (Leistungsphase 8 wurde nach 12/2020 abgeschlossen),
c) der Schwierigkeitsgrad der Planungsleistungen mind. mit Honorarzone III eingestuft worden ist,
d) die Baukosten für Freianlagen nach DIN 276 (KG 500) bei mind. 400.000 Euro (netto) lagen.

Bei mind. einer Referenz müssen die Baukosten über mind. 500.000 Euro (netto) gelegen haben.

Bei mindestens einer Referenz muss der Schwierigkeitsgrad der Planungsleistung mit mind. Honorarzone IV eingestuft worden sein.

Es müssen mind. zwei von drei Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB sein.

Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.
Referenzen (Vordruck 5 - Bestandteil des Angebotsvordrucks).

zu 2):
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen müssen in den letzten drei Kalenderjahren (2021, 2022, 2023) sowie aktuell jeweils über drei festangestellte Landschaftsarchitekten (Qualifikation: mind. Fachhochschul- oder Hochschulabschluss im Bereich Landschaftsarchitektur oder Landschaftsplaner) verfügt haben bzw. verfügen.

Angebotswertung

Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach den folgenden Kriterien:

1. Vergleichshonorar (Gewichtung: 60 %)

Es erfolgt die Bewertung des gem. Ziff. 4.1 gebildeten fiktiven Vergleichshonorars (inkl. Auf- und Abschläge/Nebenkosten/ Stundensätze) nach der linearen Interpolation, ausgehend vom niedrigsten Angebotsvergleichspreis, Spanne: 100 %, d.h. das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl (10 Punkte); die übrigen Angebote werden entsprechend des Abstands prozentual niedriger bepunktet.

Dies entspricht folgender Formel:

Punktzahl = 10 * (2*niedrigster Preis - angebotener Preis) / (niedrigster Preis).

Die Punktzahl wird auf eine Zahl hinter dem Komma kaufmännisch auf- oder abgerundet.

2. Herangehensweise Aufgabenstellung (Gewichtung: 40 %)

Die Bepunktung der Herangehensweise an die Aufgabenstellung gem. Ziff. 4.1 erfolgt nach der folgenden Punkteskala:

10 Punkte = sehr gut/ aus Sicht des Auftraggebers optimal
8 Punkte = gut/ durchweg überzeugend
6 Punkte = befriedigend/ den durchschnittlichen Erwartungen entsprechend, aber kaum Projektbezug
4 Punkte = ausreichend/ lückenhaft, den Erwartungen zwar noch entsprechend, aber kein konkreter Projektbezug
2 Punkte = mangelhaft/ im Ganzen unzureichend, an erheblichen
Lücken leidend
0 Punkte = gänzlich ungeeignet

Die Punktzahlen in den Kriterien Vergleichshonorar und Herangehensweise Aufgabenstellung werden mit dem Prozentsatz der Gewichtung multipliziert und die einzelnen Produkte addiert (Formel: Punktzahl x Gewichtung = gewichtete Punktzahl). Die gewichteten Punktzahlen werden je Kriterium kaufmännisch auf die zweite Nachkommastelle gerundet. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl gilt als derjenige Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat und dementsprechend den Zuschlag erhalten bzw. mit den in Rede stehenden Leistungen beauftragt werden soll. Erhalten zwei oder mehr Angebote die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Preis" erteilt. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.

Finanzierung

siehe Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1.) Teilnahmeber. sind in den EWR-/WTO/GPA-Staaten ansässige nat. Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht befugt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als solcher tätig zu werden. Jur. Personen sind als Bewerber zuzulassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach der o.g. Voraussetzung benennen können (§ 75 VgV).
2.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn bei jedem Mitglied die in Ziffer 1.) genannte Anforderung für den jeweiligen Leistungsbereich erfüllt ist.
3.) Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrags anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeber., wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Vorauss. nach Ziffer 1.) und 2.) erfüllen und ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 VgV). Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verb. Erklärung nachzuweisen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung