Der Bieter / Die Bieterin hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung ob und wenn ja welche Auftragsteile an Nachunternehmen vergeben werden sollen (Leistungsbenennung): Erklärung, ob Teile des Auftrages die Unternehmerin / der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
2. Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten geeigneten vergleichbaren Referenzleistungen (Referenzliste):
Geeignete Referenzen (Eigenerklärung) des Bieters über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen mit Angabe des Werts, der Belegungskapazität, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers. Die Referenzen müssen aus einem der nachfolgenden Bereiche vorliegen:
- Unterkunft für Geflüchtete oder
- Asylbewerberunterkunft oder
- Unterkunft für Wohnungslose.
Die Anforderungen an die Geeignetheit von Referenzen bestimmt der Auftraggeber wie folgt: Als erbracht (und mithin gewertet) gelten beendete Aufträge die mindestens 2 Jahre angedauert haben oder auch Dauerreferenzen die mind. 2 Jahre andauern. Es gelten nur Referenzen, die im Bearbeitungszeitraum - mithin in den letzten drei Jahren - liegen. Als Referenzzeitpunkt für die Bewertung des 3-Jahres-Korridors gilt der Ablauf der Angebotsfrist. Es kommt mithin darauf an, dass das vertragliche Leistungsende innerhalb des bezeichneten Drei-Jahres-Zeitraumes liegt. Die Referenz muss vergleichbar sein. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz (je Los): Eine Referenz definiert sich nach der Soll-Belegung (Aufnahmekapazität) der Unterkunft. Ein Auftrag kann mehrere oder auch nur ein Auftrag betreffen. Wenn eine Referenzleistung (ein Auftrag) mehrere Objekte umfasst, die die Anforderungen (Kapazität) erfüllen, kann diese Referenzleistung für mehrere Objekte eingereicht werden. Zuletzt müssen mit der Referenzangabe die Angabe der Auftragssumme, der Kapazität, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers und Kontaktdaten des Referenzgebers ausgewiesen werden sowie eine Referenzbeschreibung zu jeder Referenzleistung beigefügt werden.
Mindestanforderung an die Wertbarkeit einer Referenz (wird diese nicht erreicht, wird die Referenz nicht gewertet):
- Mindestens 3 Referenzen mit mindestens einer Soll-Belegung (Kapazität) in Höhe von 90 Personen. Die konkrete Unterkunftsgröße ist in Anlage 9.7.1 anzugeben. Die Unterkunft muss jeweils zudem für die Dauer von mind. 2 Jahren ohne Unterbrechung betreut worden sein. Wenn eine Referenzleistung (ein Auftrag) mehrere Objekte umfasst, die die Anforderungen erfüllen, kann diese Referenzleistung je Objekt eingereicht werden.
- Mindestens 3 Referenzen mit jeweils mindestens einer Soll-Belegung in Höhe von 180 Personen. Die konkrete Unterkunftsgröße ist in Anlage 9.7.1 anzugeben. Die Unterkunft muss zudem für die Dauer von mind. 2 Jahren betreut worden sein.
Bewirbt sich der Bieter auf Los 1 und Los 2, gelten die vorgelegten Referenzen für beide Lose; die Anforderungen werden nicht summiert.
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung:
3a) Nachweis (Eigenerklärung und Kopie der Urkunde bzw. vgl. Nachweis) der Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertigen Nachweis (eine gleichwertige Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen; gleichwertig sind solche Qualitätssicherungsmaßnahmen, welche z.B. folgende Aspekte umfassen: Anwendungsbereich/Begrifflichkeiten, Kontext der Organisation, Führung, Planung, Unterstützung, Betrieb, Bewertung der Leistung (Überwachung, Messung; Analyse; interne Audits; Managementbewertung), Verbesserung). Es wird eine Eigenerklärung sowie eine Urkunde in Kopie gefordert bzw. einen Gleichwertigkeitsnachweis und eine Erläuterung der Ausnahme.
Fortsetzung siehe "Sonstige Eignungsbedingungen"
3b) Nachweis der Zertifizierung nach ISO 45001 Arbeits- & Gesundheitsschutzmanagement oder gleichwertig. Es wird eine Eigenerklärung sowie eine Urkunde in Kopie gefordert bzw. der Gleichwertigkeitsnachweis und in dem Fall Darlegung der Ausnahme (siehe § 49 VgV)..
Für den Fall, dass Bieter/Bietergemeinschaftsmitglieder über keine vorbenannte Zertifizierung verfügen, gelten ergänzend folgende Nachweispflichten, durch diese ebenfalls die Mindestanforderung an die Eignung erfüllt werden kann:
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer gleichwertigen Bescheinigung durch eine akkreditierte Stelle aus anderen Staaten, vgl. § 49 Abs. 1 S. 2 VgV - mit dem Angebot ist hierzu eine individuelle Bietererklärung sowie in Kopie die Bescheinigung einzureichen oder
- Eigenerklärung über das Bestehen eines gleichwertigen Qualitätssicherungssystems. Der Bieter hat hierzu eine Eigenerklärung abzugeben, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.
- Dieser alternative Nachweis durch Eigenerklärung kann nur dann zulässigerweise durch einen Bieter erbracht werden, wenn dieser erläutert, dass er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden, vorbenannten Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor Abgabe des Angebotes einholen konnte. Die Gründe hierfür hat der Bieter mit dem Angebot zu benennen. Er trägt hierfür die Darlegungslast.
Fortsetzung siehe "Sonstige Eignungsbedingungen"
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Erklärung zum Nachunternehmenseinsatz (namentliche Benennung): Angabe, welche Nachunternehmen (namentliche Benennung) die Unternehmerin / der Unternehmer mit Teilen des Auftrages zu unterbeauftragen beabsichtigt; bzgl. weiterer Inhalte siehe weiter unten. Auf Anfrage die entsprechenden Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise (es gelten die Eignungsnachweise der Bieter, bis auf den Mindestumsatz)